Tätigkeitsbericht des Petitionsausschuss

21.02.2020

Anrede,
heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das 4. Quartal 2019 vor.
Lassen Sie mich kurz zu den Zahlen des Berichtes ausführen: Im 4. Quartal 2019 sind beim Petitionsausschuss 79 neue Petitionen eingegangen.
Er hat in diesem Zeitraum 50 Petitionen abschließend behandelt. Mit gutem Erfolg fand am 22. November 2019 eine Bürgersprechstunde in Meldorf statt, die der Abgeordnete Nielsen durchgeführt hat. Auch in diesem Jahr wird der Ausschuss weitere Bürgersprechstunden durchführen. Die weiteren Zahlen ergeben sich aus dem Bericht, der Ihnen vorliegt.
Aus dem Berichtszeitraum möchte ich Ihnen kurz zwei Fälle vorstellen, um die vielfältige Arbeit des Ausschusses zu unterstreichen.

In einem Fall ist der Petent Notfallsanitäter und Ausbilder. Er begehrt eine Änderung des bundesgesetzlichen Notfallsanitätergesetzes dahingehend, dass Notfallsanitäter „Heilkunde bis zur Übernahme durch einen Arzt“ ausüben dürfen.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren teilt die Kritik des Petenten und sieht es als unbedingt notwendig an, dass Rechtssicherheit durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werde. Es bedürfe einer bundeseinheitlichen Regelung, damit Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, die im gesetzlichen Umfang des Notfallsanitätergesetzes tätig werden, vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden.
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bayern haben eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes im Bundesrat initiiert.
Schleswig-Holstein ist dieser Bundesratsinitiative beigetreten. Der Ausschuss begrüßt, dass sich Schleswig-Holstein auf Bundesebene für das Anliegen des Petenten einsetzt.
In einem anderen Fall hat der Petent bei seiner Dienststelle einen Antrag auf Wohnraumarbeit gestellt. Er beklagt in seiner Petition, dass sein Antrag bislang nicht abschließend entschieden worden sei. Jüngere Kollegen, die ihren Antrag später als er gestellt hätten, hätten bereits einen positiven Bescheid erhalten.
Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die mobile Ausstattung des Arbeitsplatzes des Petenten im Petitionsverfahren zwischenzeitlich erfolgen konnte.
Dies war ein kleiner Ausschnitt aus einer großen Bandbreite von Petitionen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.