Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses

28.01.2021

Am 28. Januar habe ich im Landtag über die aktuelle Arbeit des Petitionsausschuss vorgstellt. Nachstehend finden Sie meine Rede, bei der das gesprochene Wort gilt:

Anrede,

heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das 3. Quartal 2020 vor.
Im 3. Quartal 2020 sind beim Petitionsausschuss 81 neue Petitionen eingegangen.

Der Ausschuss hat in diesem Zeitraum 82 Petitionen abschließend behandelt. Er hat eine Anhörung von Vertretungen der Landesregierung sowie einen Ortstermin durchgeführt. Die weiteren Zahlen aus dem Berichtszeitraum ergeben sich aus dem Bericht, der Ihnen vorliegt. Meine Stellvertreterin Frau Ünsal und ich haben zudem am 21. und 22. September 2020 an der Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder in Dresden teilgenommen.

Auch in diesem Quartal haben den Ausschuss zahlreiche Petitionen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern zur Corona-Pandemie erreicht. Die Beschwerden reichen von der Wiedereröffnung der Schulen, einer Verschiebung der Abiturprüfungen 2021, den Einsätzen der Bundeswehr während der Pandemie, abgelehnten Anträgen auf Corona-Soforthilfen sowie einer Rücknahme der Maskenpflicht, um nur einige Petitionen zu nennen. Der Ausschuss hat den betroffenen Menschen die aktuelle Rechtslage erläutert und Lösungsmöglichkeiten bei ihren Anliegen aufgezeigt.

Aber auch ganz andere Anliegen erreichen den Ausschuss: ein Petent begehrt ein ressourcensparendes und für alle Beteiligten vereinfachtes Verfahren bei der Beihilfebeantragung und -berechnung auf digitaler Basis. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass die Vereinfachung und Digitalisierung der Beihilfeabwicklung in Schleswig-Holstein weiter vorangetrieben wird.

In einem anderen Fall bittet die Petentin um Hilfe bei ihrer Bewerbung auf eine Stelle in der Gerichtshilfe bei einer Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein. Nach § 7 Bewährungs- und Gerichtshilfegesetz könne die Stelle in der Gerichtshilfe nur von Sozialpädagogen mit einer staatlichen Anerkennung besetzt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels begrüßt der Ausschuss das Vorhaben des Justizministeriums, die Schaffung einer Ausnahmeregelung zu den starren Qualifikationsvoraussetzungen im Bewährungs- und Gerichtshilfegesetz zu prüfen, um der Petentin zu helfen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.