Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses

26.08.2021

Am heutigen 26. August haben ich den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses über das erste Quartal 2021 im Landtag gehalten. In der aktuellen Legislaturperiode darf ich Vorsitzender dieses Ausschusses ein und lege daher alle drei Monate einen Tätigkeitsbericht vor. Nachstehend finden Sie meine heutige Rede. Es gilt das gesprochene Wort.

Anrede,

heute stelle ich Ihnen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das 1. Quartal 2021 vor.

In diesem Quartal sind beim Petitionsausschuss 202 neue Petitionen eingegangen.

Der Ausschuss hat 176 Petitionen abschließend behandelt. Die weiteren Zahlen des dem Berichtszeitraum, zum Beispiel über die Art der Erledigung, ergeben sich aus dem Bericht, der Ihnen vorliegt.
Die Coronapandemie hat die Arbeit des Ausschusses auch in diesem Quartal geprägt. Wiederum sind zahlreiche Petitionen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Thema eingegangen. Viele Menschen sind von der Pandemie und ihren Folgen überfordert. Dem Petitionsausschuss ist es wichtig, hier zu helfen, wenn es möglich ist.

Da ich an dieser Stelle schon über viele Petitionen zur Coronapandemie gesprochen habe, möchte ich Ihnen heute zwei ganz andere Fälle vorstellen, die zeigen, welche Bandbreite an Themen der Ausschuss bearbeitet: in einem Fall beklagt der Petent, dass sein Antrag auf Arbeitslosengeld II abschlägig beschieden worden sei, da er eine zu große Immobilie bewohnen würde. Er möchte erreichen, dass ihm zumindest ein Teil der Leistungen ausgezahlt wird. Das Jobcenter hat sich daraufhin mit dem Petenten in Verbindung gesetzt. Der Petent hat dann einen positiven Bescheid über eine teilweise Zahlung erhalten. Der Ausschuss begrüßt, dass das Jobcenter nach nochmaliger Prüfung eine Lösung für den Petenten gefunden hat. Für mich hat sich wieder gezeigt, es ist wichtig, miteinander zu reden. Es freut mich, dass wir auch in diesem Fall helfen konnten.

In einigen Fällen wie diesem können Lösungen schnell gefunden werden. Es gibt aber auch Fälle, die den Ausschuss über einen längeren Zeitraum beschäftigen. So wie der Fall von Petenten, die den Ausschuss bitten, sich für die Instandsetzung einer ordnungsgemäßen Zufahrt zu ihrem Grundstück einzusetzen. Aufgrund von Überschwemmungen der Zuwegung durch die angrenzenden Wiesen, die im Eigentum der Stadt stehen, ist es Ihnen im Winter nicht mehr möglich gewesen, ihr Grundstück mit einem Kraftfahrzeug zu erreichen. Dieser Fall ist mehrmals intensiv im Ausschuss beraten worden. Wir haben auch einen Ortstermin mit den zuständigen Behörden durchgeführt. Nach vielen Gesprächen und Schreiben konnte letztendlich eine Lösung im Sinne der Petenten gefunden werden. Die Stadt hat zugesagt, den Petenten bei einer Überschwemmung ihrer Zuwegung sowohl kurzfristig mit der Einsetzung eines Pegelmessers in dem angrenzenden Teich wie auch langfristig mit dem Neubau eines Rohrsystems helfen zu wollen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.